Medizinische Versorgung nach ärztlichen Verordnungen:
Hierzu gehören:
Ziel jeder Wundversorgung ist es, den Patienten bestmöglich bei der Genesung zu unterstützen. Unsere examinierten Pflegekräfte versorgen im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege Patienten, gemäß den Erfordernissen einer modernen Wundheilung.
Wir bieten ein umfassendes Betreuungsangebot nach § 45 SGB XI an. Unsere Aufgabe besteht darin, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und die Kommunikation zu fördern. Auch hier unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse.
Um Ihre Angehörigen zu entlasten: Verhinderungspflege ersetzt die Pflegeperson in den Zeiten von Urlaub und Krankheit.
Haushaltshilfe in akuten Notsituationen und bei besonderen Belastungen. Wir führen den Haushalt weiter und betreuen und versorgen die Kinder, bzw. die Angehörigen.